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   BFH, 11.03.1992 - XI R 6/91   

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https://dejure.org/1992,8682
BFH, 11.03.1992 - XI R 6/91 (https://dejure.org/1992,8682)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1992 - XI R 6/91 (https://dejure.org/1992,8682)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1992 - XI R 6/91 (https://dejure.org/1992,8682)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 6/91
    Dieser ist für den Zeitpunkt der Veräußerung nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG zu ermitteln, wobei übernommene Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, 853).
  • BFH, 16.12.1992 - XI R 34/92

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns auch bei negativem Kapitalkonto

    Dabei ist unerheblich, ob der Buchwert (rechnerisch im Kapitalkonto erfaßt) einen positiven oder negativen Wert hat (BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 6/91, BFH/NV 1992, 593; Reiß, a. a. O., § 16 Rz. E 45).
  • BFH, 27.09.2006 - X B 71/06

    Eine teilentgeltliche Betriebsübertragung kann nicht in einen voll entgeltlichen

    Ob der Buchwert (rechnerisch im Kapitalkonto erfasst) einen positiven oder negativen Wert hat, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 6/91, BFH/NV 1992, 593; Reiß, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 16 Rdnr. E 45).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 11071/06

    Erzielung von Einkünften aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit in

    Ob der Buchwert (rechnerisch im Kapitalkonto erfasst) einen positiven oder negativen Wert hat, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 6/91, BFH/NV 1992, 593; und BFH-Beschluss vom 27. September 2006 X B 71/06, BFH/NV 2007, 37).
  • FG Düsseldorf, 04.03.1998 - 14 V 9135/97

    Kaufpreisherabsetzung bei Veräußerung zwischen Angehörigen

    Dies gilt auch, wenn der Buchwert des Betriebes (rechnerisch im Kapitalkonto erfaßt) negativ ist (BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 6/91, BFH/NV 1992, 593; vom 16. Dezember 1992 -XI R 34/92-, BStBl II 1993, S. 436).
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